Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Österreichische Energieagentur ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.radelt.at und deren Subdomains.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Die nachfolgenden Ausnahmen zur Barrierefreiheit beziehen sich ausschließlich auf den öffentlich zugänglichen Teil der Website. Der Teilnehmerbereich, welcher weniger informativen Charakter hat und ausschließlich nach einer Benutzerregistrierung betreten werden kann, erfüllt die Kriterien der Konformitätsstufe AA (entsprechend der WCAG 2.1-Richtlinien) nicht. Eine Umsetzung dieser Kriterien wäre im Teilnehmerbereich nicht mit dem dahinterstehenden Aufwand und den Kosten der Benutzerfreundlichkeit vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

1.1. Wahrnehmbarkeit

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

Auf einigen Seiten fehlen Überschriften der Ebene 2 und 3. Damit ist WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt.


1.2. Bedienbarkeit

Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.


1.3. Verständlichkeit

Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt.


1.4. Robustheit

Einige der PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.


2. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Der Slider auf der Startseite kann aktuell nicht angehalten werden und müsste bedienbar sein. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.2.2. (Pause, Stop, Ausblenden) nicht erfüllt.

Die Österreichkarte auf der Startseite sowie die Inhalte und Links dahinter sind aktuell über die Tastatur nicht steuerbar. Eine alternative Darstellung der Inhalte müsste laut WCAG möglich sein, damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht erfüllt.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. April 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung vom November 2021 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie innerhalb von 7 Tagen kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an klimaaktivmobil@energyagency.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.radelt.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.


Kontakt

Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency
Mariahilfer Straße 136
1150 Wien
Österreich
E-Mail: office@energyagency.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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